Bilanzbuchhalter-Handbuch

11. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61515-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66781-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bilanzbuchhalter-Handbuch (11. Auflage)

G. Vorlage, Offenlegung

I. Vorlage

601Bei der GmbH hat der bzw. haben die Geschäftsführer

  • den Konzernabschluss,

  • den Konzernlagebericht,

  • den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und

  • ggf. den Prüfungsbericht des Aufsichtsrats

unverzüglich den Gesellschaftern vorzulegen (§ 42a Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 GmbHG), und zwar zum Zweck der Billigung des Konzernabschlusses (§ 46 Nr. 1b GmbHG). Die Unterlassung eines Billigungsbeschlusses ist indes sanktionslos.

602Der Vorstand des Mutterunternehmens in der Rechtsform der AG hat den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen (§ 170 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 AktG). Dieser hat ihn zu billigen oder der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen (§§ 171 Abs. 2, 173 Abs. 1 AktG).

603Auch das PublG enthält hinsichtlich der Vorlage der Konzernrechnungslegung Vorschriften. Sofern das Mutterunternehmen einen Aufsichtsrat hat, sind diesem die Unterlagen vorzulegen (vgl. § 14 Abs. 3 PublG).

II. Offenlegung

604Die gesetzlichen Vertreter der aufstellungspflichtigen Kapitalgesellschaft haben den

  • Konzernabschluss mit Bestätigungsvermerk und den

  • Konzernlagebericht

spätestens vor Ablauf des zwölfte...

Bilanzbuchhalter-Handbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.