Mathias Grootens, Jörg Koltermann

Lehr- und Trainingsbuch Bewertung und Erbschaftsteuer

10. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55915-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-75500-2

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Lehr- und Trainingsbuch Bewertung und Erbschaftsteuer (10. Auflage)

Teil A: Bewertung

Kapitel 1: Bewertungsgrundsätze

1.1 Geltungsbereich des Bewertungsgesetzes

1Die Steueransprüche des Staates sind von den betroffenen Steuerpflichtigen durch Geldleistungen in inländischer Währung zu erfüllen (vgl. § 3 Abs. 1 AO). Soweit die Besteuerungsgrundlagen der einzelnen Steuern nicht originär auf Geld beruhen, sind sie in Geld umzurechnen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür liefert das Bewertungsgesetz (BewG).

Das BewG beansprucht mit seinen allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 216 BewG) Gültigkeit für nahezu alle Steuerarten, insbesondere für die ESt, KSt, USt, GewSt, GrSt, GrESt und ErbSt (§ 1 Abs. 1 BewG). Diesen Anspruch nimmt das BewG für die Fälle zurück, bei denen das jeweilige Einzelsteuergesetz über eigene Bewertungsvorschriften verfügt (z. B. §§ 6, 8 EStG) oder für die im zweiten Teil des BewG (§§ 17203 BewG) besondere Bewertungsvorschriften bestehen (§ 1 Abs. 2 BewG).

Der Geltungsbereich der besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 17203 BewG) ergibt sich aus § 17 BewG. Hiernach gelten die Bewertungsergebnisse, die sich nach den §§ 1894 BewG ergeben (Einheitswerte), im Wesentlichen nur noch für Grundsteuer in den alten Bundesländern. Mit Urteil vom (1BvL11/14, 1 BvR889/12, 1 BvR639/11, 1BvL 1/15, 1 BvL 12/149) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, da...

Lehr- und Trainingsbuch Bewertung und Erbschaftsteuer

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