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NWB Nr. 8 vom Seite 544

Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019: Aktualisierung und Konkretisierung der Verwaltungsauffassung

Teil 1: Ausgewählte Einzelfragen aus dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Dirk Eisele

[i]Krause/Grootens, Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und Berechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, Grundlagen, NWB UAAAE-64192 Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts 2019 (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019ErbStR 2019) v.  wurde mittlerweile amtlich veröffentlicht (BStBl 2019 I Sondernummer 1/2019 S. 2). Die ErbStR 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem (Tag des Kabinettbeschlusses) entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem anzuwenden sind. Gleichzeitig wurden die ErbStR 2011 v.  (BStBl 2011 I Sondernummer 1/2011) aufgehoben. Die ErbStR 2019 sollen sicherstellen, dass die Finanzämter in Zweifelsfragen nach bundeseinheitlichen Grundsätzen verfahren. Zudem sind in Gestalt gleich lautender Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v.  Hinweise zu den ErbStR 2019ErbStH 2019 – ergangen (BStBl 2019 I Sondernummer 1/2019 S. 151). Im Wesentlichen beinhalten die ErbStR 2019 die seit Ergehen der ErbStR 2011 in der Zwischenzeit erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung. Was das 2016 reformierte Unternehmenserbschaftsteuerrecht anlangt, übernehmen die ErbStR 2019 weitgehen...