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NWB Nr. 29 vom Seite 2174

Die Überbrückungshilfe im neuen Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Steuerberater sind in das Online-Antragsverfahren fest eingebunden

Prof. Dr. Ralf Jahn

Mit Milliarden-Hilfspaketen unterstützt die Bundesregierung in der Corona-Krise Unternehmen direkt – ob Kleinstunternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, Mittelständler, Beschäftigte oder große Betriebe. Nun ist ein weiteres Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket geschnürt worden und am an den Start gegangen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Corona-Hilfen – an alle soll gedacht werden

Nach dem Auftakt der Corona-Hilfen durch das Erste Nachtragshaushaltsgesetz v.  (BGBl 2020 I S. 566) folgt nun ein weiteres Hilfspaket.

1. Bisherige und zukünftige Hilfen

[i]SoforthilfenBereits am hat sich die Bundesregierung auf Soforthilfen für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten verständigt. Rechtsgrundlage waren das (erste) Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (Gesetz v. , BGBl 2020 I S. 556) und eine Bund-Länder-Vereinbarung.

[i]WirtschaftsstabilisierungsfondsFür größere Firmen ab 250 Mitarbeiter gedacht ist der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ des Bundes (Gesetz v. , BGBl 2020 I S. 543) – ergänzt durch das Nachtragshaushaltsgesetz v.  (BGBl 2020 I S. 556). Er soll mit Garantien und Staatsbeteiligungen in der Krise Insolvenzen vermeiden. Der am ...

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