GuAMKflAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung - GuAMKflAusbV)

v. 19.3.2020 (BGBl I S. 715, ber. I S. 1933) mit späterer Änderung
Nichamtliche Fassung

Änderungsdokumentation: Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung – GuAMKflAusbV) [1] v. 19.3.2020 (BGBl I S. 715, ber. I S. 1933) ist am 1.8.2020 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel v. 14.2.2006 (BGBl I S. 409) außer Kraft getreten. Sie ist geändert worden durch Art. 1 Erste Verordnung zur Änderung der Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung v. (BGBl I S. 2244).

Fundstelle(n):
LAAAH-55613

1Amtl. Anm.: Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichet.