GuAMKflAusbV § 25

Abschnitt 3: Schlussvorschriften

§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel vom (BGBl I S. 409) außer Kraft.

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LAAAH-55613