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BFH Urteil v. - VIII R 150/76 BStBl 1980 II S. 389

Gesetze: EStG § 15 Nr. 1EStG § 17 Abs. 1EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1

Zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei An- und Verkauf von Wertpapieren

Leitsatz

1. Der An- und Verkauf von Aktien kann eine gewerbliche Tätigkeit begründen, wenn die Aktien in Verkaufsabsicht für eigene Rechnung mit Kredit und untrennbar verbunden damit für fremde Rechnung bei Vereinbarung von Optionen und Wiederkaufsverpflichtungen sowie unter Kreditvermittlung erworben werden.

2. Die Gewerblichkeit darf allerdings nicht allein deshalb bejaht werden, weil mit der Beteiligung eine Einflußnahme auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft erstrebt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 389
SAAAA-91506

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