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BFH Urteil v. - IV R 126/78 BStBl 1981 II S. 398

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 5 Abs. 3

Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist zusätzliches Entgelt für die Grundstücksüberlassung, das der Erbbauverpflichtete bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG passiv abzugrenzen hat

Leitsatz

1. In der Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten liegt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzung des Grundstücks.

2. Gehört das Grundstück zum Betriebsvermögen des Erbbauverpflichteten, so ist dieses Entgelt mittels eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens über die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen. Das gilt auch für einen buchführenden Land- und Forstwirt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 398
DAAAA-91618

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