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BFH Urteil v. - III R 178/80 BStBl 1986 II S. 745

Gesetze: EStG 1974 § 33

Zahlungen in Erfüllung rechtsgeschäftlicher Verpflichtungen und Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1. Zahlungen in Erfüllung rechtsgeschäftlicher Verpflichtungen erwachsen regelmäßig nicht zwangsläufig i.S. von § 33 Abs. 2 EStG.

2. Die Berücksichtigung von Schuldzinsen als außergewöhnliche Belastung kommt mangels Zwangsläufigkeit nicht in Betracht, wenn die Schuldaufnahme nicht durch Aufwendungen veranlaßt ist, die ihrerseits eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

3. Kosten eines Zivilprozesses erwachsen in aller Regel nicht zwangsläufig; dies gilt unabhängig davon, ob die Prozeßkosten dem Steuerpflichtigen in der Parteistellung als Kläger oder als Beklagter entstehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 745
UAAAA-92230

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