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BFH Urteil v. - VII R 171/84 BStBl 1988 II S. 41

Gesetze: AO 1977 §§ 37 Abs. 2, 47, 224 Abs. 3Gesetz über die Zahlungen aus öffentlichen Kassen vom § 1 Abs. 1BGB § 270 Abs. 3

Der Steuerpflichtige hat bei Angabe eines falschen Kontos die Verlustgefahr für einen Erstattungsbetrag zu tragen

Leitsatz

Der Steuerpflichtige trägt die Verlustgefahr für einen Steuererstattungsbetrag, den das FA auf ein Konto überwiesen hat, das vom Steuerpflichtigen in der Steuererklärung als das seine bezeichnet, von ihm aber schon vorher aufgelöst und von der Bank sodann auf eine andere Person umgeschrieben worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 41
ZAAAA-92545

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