Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 109/86 BStBl 1990 II S. 1047

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1EStG § 42

Im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren mit aktenloser Bearbeitung sind dem Finanzamt auch solche Tatsachen bekannt, die sich aus den im Keller abgelegten Vorjahresunterlagen ergeben

Leitsatz

Im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren sind dem FA auch Tatsachen bekannt, die sich aus den Anträgen des Steuerpflichtigen auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für die vorangegangenen zwei Jahre ergeben. Sie werden nicht dadurch unbekannt, daß die Vorjahresunterlagen im Keller abgelegt werden und die FÄ nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften gehalten sind, die Ausgleichsanträge im aktenlosen Verfahren zu bearbeiten und dabei frühere Vorgänge grundsätzlich nicht heranzuziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1047
BFH/NV 1990 S. 73 Nr. 10
MAAAA-93047

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen