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BFH Urteil v. - III R 111/86 BStBl 1991 II S. 62

Gesetze: EStG 1981 §§ 33, 33a Abs. 1

1. Für einen Unterhaltsberechtigten aufgewendete Krankheitskosten können beim Unterhaltspflichtigen zu einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG führen - 2. Wegen Krankheit o. ä. erhöhte Lebenshaltungskosten des Unterhaltsberechtigten beeinflussen die Berechnung des Höchstbetrags und des Anrechnungsfreibetrags nach § 33a Abs. 1 EStG nicht

Leitsatz

Für einen Unterhaltsberechtigten aufgewendete Krankheitskosten können - gegebenenfalls neben den nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen - insoweit beim Unterhaltspflichtigen zu einer Steuerermäßigung gemäß § 33 EStG führen, als der Unterhaltsberechtigte nicht in der Lage ist, die Krankheitskosten selbst zu tragen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 62
BFH/NV 1991 S. 1 Nr. 1
XAAAA-93736

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