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BFH Urteil v. - I R 25/96 BStBl 1997 II S. 714

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO 1977 § 233 a Abs. 1 und 5

Steuernachforderungen sind auch dann gemäß § 233 a AO (a. F.) für den Zeitraum vom Ablauf der Karenzzeit an zu verzinsen, wenn sich die Nachforderungen aus einer aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geänderten Steuerfestsetzung ergeben

Leitsatz

Steuernachforderungen sind auch dann gemäß § 233 a AO 1977 zu verzinsen, wenn sich diese aus einer Steuerfestsetzung ergeben, durch die die ursprüngliche Steuerfestsetzung rückwirkend gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 geändert worden ist. Der Umstand, daß sich für den Steuerschuldner aufgrund der bisherigen Steuerfestsetzung kein Zins- oder Liquiditätsvorteil ergeben hat, steht dem nicht entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 714
JAAAA-96003

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