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BFH Urteil v. - X R 102/95 BStBl 1998 II S. 92

Gesetze: EStG § 10 e Abs. 1, 2II. WoBauG § 17

1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von zwei Wohnungen 2. Ein Ausbau i. S. von § 10 e Abs. 2 EStG durch Umbau von nicht mehr zu Wohnzwecken geeigneten Räumen setzt voraus, daß den Räumen die notwendige Mindestausstattung fehlt

Leitsatz

1. Baut der Eigentümer zwei abgeschlossene Wohnungen eines Mehrfamilienhauses unter Verwendung der vorhandenen Bausubstanz zu einer Wohnung um, steht ihm für die dadurch entstandenen Baukosten ein Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG nicht zu.

2. Ein nach § 10 e Abs. 2 EStG i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG begünstigter Ausbau durch Umbau von nicht mehr zu Wohnzwecken geeigneten Räumen liegt nur vor, wenn die Räume objektiv nicht mehr bewohnbar sind, weil die notwendige Mindestausstattung fehlt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 92
BFH/NV 1996 S. 93 Nr. 5
SAAAA-96373

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