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BFH Urteil v. - XI R 61, 62/89

Leitsatz

Eine Mitunternehmerschaft kann bei fehlender Beteiligung am Gewinn und Verlust nicht angenommen werden. Das Vergütungsrisiko des leitenden Angestellten, auch für eine vereinbarte Tantieme, das Vermieterrisiko für den Mietzins hinsichtlich dem Unternehmen vermieteter Geschäftsgrundstücke und das Risiko für dem Unternehmen eingeräumte Darlehen sind dem Gesellschafterrisiko nicht vergleichbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 14
BFH/NV 1993 S. 14 Nr. 1
MAAAA-97240

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