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BFH Urteil v. - III R 46/97

Gesetze: EStG § 33

Leitsatz

Läßt sich eine Frau, die mit einem zeugungsunfähigen Mann verheiratet ist, mit dem Samen eines Dritten künstlich befruchten, so sind die Aufwendungen hierfür nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom III R 84/96, BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1999 S. 1424
OAAAA-97462

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