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BFH Urteil v. - I R 91/74 BStBl 1976 II S. 789

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Längerfristige Schulden, die dem Erwerb von Bimsausbeuterechten dienen, sind Dauerschulden, auch wenn die Kredite von einem Abnehmer gegeben werden, um dessen Bedarf an Bims zu befriedigen und die Schuld in der Weise getilgt wird, daß der Abnehmer einen bestimmten Betrag vom Kaufpreis je gelieferter Tonne Bims abziehen darf.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 789
BFHE S. 569 Nr. 119,
QAAAB-00839

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