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Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss v. - 2 V 13/00 EFG 2000 S. 1004

Gesetze: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 StEntlG 1999/2000/2002 GG Art 20 Abs 3

Verfassungswidrigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist für die Veräußerung privater Grundstücke von zwei auf zehn Jahre

Leitsatz

1. Die Erweiterung der Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung von privaten Grundstücken von zwei auf zehn Jahre durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (StEntlG) vom verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot von Gesetzen (Art. 20 Abs. 3 GG).

2. Im Streitfall konnte offenbleiben, ob eine echte Rückwirkung bzw. eine Rückwirkung von Rechtsfolgen im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG darin zu sehen ist, dass das erst am verkündete StEntlG 1999/2000/2002 auch solche privaten Veräußerungsgeschäfte mit zehnjähriger Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung erfasst, die vor dem vereinbart worden sind (hier: Veräußerung --notarieller Vertrag-- vom ).

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1004
VAAAB-06364

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