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BFH Urteil v. - IV R 21/96

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG, die von den Gesellschaftern der X-GmbH (GmbH) durch Gesellschaftsvertrag vom Dezember 1972 errichtet und noch im gleichen Monat ins Handelsregister eingetragen worden ist. Zweck der Gesellschaft war nach dem Gesellschaftsvertrag die Fortführung des von der GmbH betriebenen Unternehmens für Beteiligungen, Verwaltungen und Beratungen aller Art. Alle Gesellschafter waren natürliche Personen. Auf Grundlage einer Umwandlungsbilanz zum 30. Juni 1972 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 1972 eine Umwandlung der GmbH auf die Klägerin durchgeführt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 762
BFH/NV 1997 S. 762 Nr. -1
VAAAB-39017

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