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StuB Nr. 17 vom Seite 799

Erster IAS-Entwurf zu Versicherungsverträgen

– dhg –

Mit Exposure Draft 5 hat das IASB einen Rahmenstandard für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen erstellt. Darauf aufbauend soll in den nächsten Jahren ein detaillierter Standard entworfen werden. ED 5 regelt begebene Versicherungsverträge und damit verbundene Rückversicherungen (ED 5.2); der Standard hat daher nur für Versicherungen Bedeutung, nicht aber für Versicherungsnehmer. ED 5 sieht Erleichterungen für Versicherungen vor (z. B. Verbot von Katastrophenrückstellungen oder von Rückstellungen für Ausgleichsforderungen; ED 5.10a). Für die grundsätzlich schon nach IAS 37 erforderlichen Versicherungsrückstellungen wird aber ein jährlicher Verlusttest verlangt (loss recognition test; ED 5.11). Der Verlusttest basiert auf den erwarteten, zukünftigen Cashflows aus der Versicherungsverpflichtung. Ergibt der Verlusttest eine höhere Verpflichtung, dann ist die Differenz zum Buchwert aufwandswirksam zu passivieren. ED 5.11 lässt aber ausdrücklich offen, wie die zukünftige Verpflichtung zu berechnen ist (z. B. ob die Cashflows abgezinst werden oder wie das Risiko zu berücksichtigen ist). Eine Klarstellung ist in der nächsten Projektphase zu erwarten. Der Entwurf verlangt insbesondere die ...