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BBK Nr. 6 vom Seite 288

„Regelmäßige” Betriebsstätte eines selbständigen Bilanzbuchhalters

Haben Sie auch eine fachliche Frage? [i]bbk-leserfrage@nwb.deBitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de.

Frage

[i]Externes Büro und Tätigkeit beim KundenAls selbständiger Bilanzbuchhalter habe ich ein externes Büro und einen großen Auftrag bei einem Kunden, den ich vereinbarungsgemäß vor Ort erfülle. Sowohl das Büro als auch den Kunden suche ich regelmäßig auf. Da der Auftrag bei meinem Kunden qualitativ und quantitativ überwiegt, betrachte ich dies als meine „regelmäßige Arbeitsstätte”.

[i]Mehrere „regelmäßige Arbeitsstätten” bei Selbständigen?Bei der steuerlichen Behandlung bin ich davon ausgegangen, dass selbständige Unternehmer mehrere „regelmäßige Arbeitsstätten” haben können und die neuen BFH-Urteile zur regelmäßigen Arbeitsstätte lediglich Arbeitnehmerfälle betreffen. Ich betrachte somit Hin- und Rückfahrten von der Wohnung zum fraglichen Kunden oder zu meinem externen Büro als „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte” sowie in dieser [i]Behandlung der FahrtkostenKonstellation lediglich Fahrten zwischen dem Büro und dem Kunden als reine Geschäftsfahrten.

Ist meine Lösung plausibel?

Antwort

Dipl.-K...