Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 1251/12 EFG 2014 S. 1103 Nr. 13

Gesetze: § 4 Abs. 5 EStG, § 9 EStG, § 21 EStG

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Einkünften aus mehreren Einkunftsarten - Abgeltungswirkung des Sparer-Pauschbetrages

Leitsatz

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind im Rahmen von Kapitaleinkünften durch den Sparer-Pauschbetrag abgegolten und können auch nicht im Rahmen der Günstigerprüfung veranschlagt werden. Hat der Steuerzahler neben Einkünften aus Kapitalvermögen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG oder sonstige Einkünfte gem. § 22 EStG, so können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur bis maximal 1250 Euro geltend gemacht werden. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn in das häusliche Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1103 Nr. 13
RAAAE-79133

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen