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NWB Nr. 14 vom Seite 968

Aktueller Rechtsstand des § 1 Abs. 3a GrEStG

Der Grunderwerbsteuer unterliegt auch das Innehaben einer durchgerechneten Beteiligung von mindestens 95 %

Christian Saecker

Der Grunderwerbsteuer unterliegt grundsätzlich jede Rechtsänderung an einem inländischen Grundstück. Neben dem klassischen Kauf (Rechtsgeschäft), den Übertragungen kraft Gesetzes (z. B. durch Verschmelzung) oder den sog. Zwischengeschäften (z. B. bei Abtretung eines Übereignungsanspruchs) zählen auch fiktive Tatbestände dazu: § 1 Abs. 2a GrEStG (vgl. Saecker, NWB 11/2019 S. 738), § 1 Abs. 3 GrEStG (vgl. Saecker, NWB 12/2019 S. 817) und § 1 Abs. 3a GrEStG. [i]Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter, NWB EAAAB-14435 Diese Ergänzungstatbestände treten nur im Zusammenhang mit grundbesitzenden Gesellschaften auf und sind oftmals selbst für gestandene Steuerfachleute nur schwer auszumachen. Der folgende Aufsatz zeigt nun den aktuellen Rechtsstand des dritten fiktiven Tatbestands § 1 Abs. 3a GrEStG auf.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

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