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BFH Urteil v. - I R 178/70 BStBl 1973 II S. 148

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7

Zur Frage der Zuordnung der benutzten Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen

Leitsatz

1. Miet- und Pachtzinsen werden dann für die Benutzung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gezahlt, wenn die Wirtschaftsgüter für den Fall, daß sie im Eigentum des Mieters oder Pächters stünden, dessen Anlagevermögen zuzurechnen wären.

2. Der Zuordnung zum Anlagevermögen steht nicht entgegen, daß der Steuerpflichtige Wirtschaftsgüter fortlaufend kurzfristig mietet und weitervermietet, und diese nach Beendigung der Untervermietung wieder an den Eigentümer zurückgelangen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 148
HAAAA-90824

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