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BFH Urteil v. - I R 48/69 BStBl 1973 II S. 565

Gesetze: EStG 1958 § 5EStG 1958 § 6 Abs. 1 Nr. 3KStG 1958 § 6

Keine bauspartechnische Rückstellung oder sogenannte bauspartechnische Angrenzung bei Bausparkassen wegen Kosten der Verwaltung der Bausparverträge

Leitsatz

Eine Bausparkasse kann wegen höherer Kosten der Verwaltung der im Darlehnsstadium befindlichen Bausparverträge den Gewinn während des niedrigere Kosten verursachenden Sparstadiums der Verträge weder durch eine Rückstellung noch durch einen Rechnungsabgrenzungsposten (sogenannte bauspartechnische Abgrenzung) mindern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 565
FAAAA-90868

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