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BFH Urteil v. - VI R 142/75 BStBl 1978 II S. 147

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1 und 2

Aufwendungen aufgrund einer vom Steuerpflichtigen zur Aufrechterhaltung des brüderlichen Gewerbebetriebs übernommenen Bürgschaft regelmäßig keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen aufgrund einer Bürgschaft, die er übernommen hat, um dem Betrieb seines ihm gegenüber nicht unterhaltsberechtigten Bruders die Aufnahme von Bankkrediten zu ermöglichen, sind regelmäßig keine außergewöhnliche Belastung i.S. von § 33 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 147
JAAAA-91292

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