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BFH Urteil v. - III R 113/85 BStBl 1989 II S. 763

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 und 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Nrn. 4 und 5

Zum Vorbehaltsnießbrauch an einem durch den Nießbraucher unverändert betrieblich genutzten Grundstück (Änderung der Rechtsprechung)

Leitsatz

1. Behält sich der Eigentümer eines Betriebsgrundstücks bei einer Schenkung den Nießbrauch an dem Grundstück vor und nutzt er das nießbrauchsbelastete Grundstück wie bisher betrieblich, so kann er das Nießbrauchsrecht nicht mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen (Abweichung von , BFHE 139, 76, BStBl II 1983, 735).

2. Der Vorbehaltsnießbraucher kann jedoch seine eigenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem betrieblich genutzten Grundstück stehen, durch Absetzung einer entsprechenden Einlage gewinnmindernd berücksichtigen (Anschluß an den Beschluß des Großen Senats vom GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348). Zu diesen Aufwendungen rechnen auch die abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Nießbraucher selbst getragen hat.

3. Das Erlöschen des Nießbrauchsrechts durch den Tod des Nießbrauchers führt zu keiner erfolgswirksamen Ausbuchung eines etwaigen Restbuchwerts.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 763
BFH/NV 1989 S. 11 Nr. 3
TAAAA-92949

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