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BFH Urteil v. - XI R 42/94 BStBl 1996 II S. 660

Gesetze: AO 1977 § 168 Satz 2 und 3AO 1977 § 220 Abs. 2 Satz 2AO 1977 § 233a Abs. 2 Satz 3AO 1977 § 355 Abs. 1UStG 1980 § 18 Abs. 3

Führt eine Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der Steuer oder Steuererstattung, endet der Zinslauf für Erstattungszinsen nach § 233a AO erst, wenn dem Steuerpflichtigen die nach § 168 Satz 2 AO erforderliche Zustimmung der Finanzbehörde bekannt wird

Leitsatz

Führt eine Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der Steuer oder Steuererstattung, wird die dann nach § 168 Satz 2 AO 1977 erforderliche Zustimmung der Finanzbehörde erst mit Bekanntwerden an den Steuerpflichtigen wirksam. Damit endet der Zinslauf für Vergütungszinsen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 660
BFH/NV 1996 S. 123 Nr. 6
WAAAA-95702

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