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BFH Urteil v. - II R 42/67 BStBl 1973 II S. 372

Gesetze: AO § 105

Leitsatz

1. Der an eine Erbengemeinschaft gerichtete Grunderwerbsteuerbescheid muß zur Identifizierung der Gemeinschaft und ihrer Gemeinschafter grundsätzlich den Namen des Erblassers und die Namen der einzelnen Miterben enthalten.

2. Ein solcher Grunderwerbsteuerbescheid bedarf zu seiner Wirksamkeit - mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 105 Abs. 3 AO oder einer Vertretungsbefugnis - grundsätzlich der Zustellung (Bekanntgabe) an jeden einzelnen Miterben.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 372
BFHE S. 257 Nr. 108,
SAAAA-99529

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