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BFH Urteil v. - VI 197/60 U BStBl 1962 III S. 50

Leitsatz

  1. Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber in Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht macht.

  2. Das tarifliche Waschgeld, das Kaminkehrergesellen statt der Waschgelegenheit erhalten, gehört nicht zum Arbeitslohn.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 50
BFHE 1962 S. 130 Nr. 74
TAAAB-47375

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