IAS 7 39

Änderungen der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten

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Die Summe der Zahlungsströme aus der Erlangung oder dem Verlust der Beherrschung über Tochterunternehmen oder sonstige Geschäftseinheiten ist gesondert darzustellen und als Investitionstätigkeit einzustufen.

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EAAAJ-49647