IAS 7 40

Änderungen der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten

40

Ein Unternehmen hat im Hinblick auf die Erlangung oder den Verlust der Beherrschung über Tochterunternehmen oder sonstige Geschäftseinheiten, die während der Periode erfolgten, die folgenden zusammenfassenden Angaben zu machen:

(a)

das gesamte gezahlte oder erhaltene Entgelt,

(b)

den Teil des Entgelts, der aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten bestand,

(c)

den Betrag der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Tochterunternehmen oder sonstigen Geschäftseinheiten, über welche die Beherrschung erlangt oder verloren wurde, und

(d)

die Beträge der nach Hauptgruppen gegliederten Vermögenswerte und Schulden mit Ausnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Tochterunternehmen oder sonstigen Geschäftseinheiten, über welche die Beherrschung erlangt oder verloren wurde.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAJ-49647