IAS 7 45

Bestandteile der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

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Ein Unternehmen hat die Bestandteile der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente anzugeben und eine Überleitungsrechnung zu erstellen, in der die Beträge der Kapitalflussrechnung den entsprechenden Bilanzposten gegenübergestellt werden.

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EAAAJ-49647