Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 30 vom Seite 2433 Fach 3 Seite 9451

Wohneigentumsförderung, Baukindergeld und Ausbildungsfreibetrag bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an ein Kind

von Arnold Obermeier, Richter am FG, Herrsching

- (BStBl II S. 378) -

I. Sachverhalt und Problemstellung

Die Kl. sind Eheleute. Sie bewohnen in H ein Einfamilienhaus. Durch notariellen Vertrag v. erwarben sie in E eine 1-Zimmer-Eigentumswohnung, bestehend aus Wohn/Schlafraum, Küche, Bad mit WC und Flur. Mit ihrer 1970 geborenen Tochter, die in E studiert, schlossen sie folgenden Vertrag über die Nutzung der Eigentumswohnung:

”Der Schlafraum der obengenannten Eigentumswohnung wird zur ganzjährigen Nutzung der Tochter überlassen. Ansonsten verbleibt die Wohnung zur Nutzung durch die Eltern (Urlaub, Wochenende). Die Tochter ist verantwortlich für die Pflege und Sauberkeit der Wohnung.”

Problematisch war, ob den Kl. die Wohneigentumsförderung (§ 10e EStG), Baukindergeld (§ 34f EStG) und der erhöhte Ausbildungsfreibetrag für auswärtige Unterbringung zusteht. Der BFH versagte das Baukindergeld, gewährte jedoch die anderen Begünstigungen.

II. Entscheidungsgründe

1. Wohneigentumsförderung (§ 10e EStG) auch bei unentgeltlicher Überlassung

Der Stpfl. kann die Steuerbegünstigung nach § 10e EStG für eine Eigentumswohnung auch dann in Anspruch nehmen, wenn er diese nicht selbst bewohnt, sondern einem einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kind...BStBl II S. 544