IFRS 17 105

Angaben

Erläuterung der erfassten Beträge

105

Zur Vervollständigung der Überleitungsrechnungen gemäß den Paragraphen 100-101 hat ein Unternehmen, falls zutreffend, auch die folgenden Beträge, die nicht in Zusammenhang mit in der Periode erbrachten Versicherungsleistungen stehen, getrennt anzugeben:

(a)

Zahlungsströme in der Periode, darunter:

(i)

für ausgestellte Versicherungsverträge erhaltene (oder für gehaltene Rückversicherungsverträge bezahlte) Prämien,

(ii)

Abschlusskosten und

(iii)

beglichene eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen im Rahmen ausgestellter Versicherungsverträge (oder im Rahmen gehaltener Rückversicherungsverträge erstattete Beträge), ausgenommen Abschlusskosten.

(b)

Auswirkungen von Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des gehaltenen Rückversicherungsvertrags,

(c)

versicherungstechnische Finanzerträge oder -aufwendungen und

(d)

etwaige zusätzliche Einzelposten, die zum Verständnis der Änderung des Nettobuchwerts der Versicherungsverträge erforderlich sein können.

Fundstelle(n):
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LAAAJ-50523