IFRS 17 119

Angaben

Wesentliche Ermessensentscheidungen bei der Anwendung von IFRS 17

119

Ein Unternehmen hat Angaben zum Konfidenzniveau zu machen, das zur Bestimmung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken verwendet wurde. Wenn das Unternehmen zur Bestimmung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken ein anderes Verfahren als die Konfidenzniveau-Methode verwendet, hat es das angewandte Verfahren und das Konfidenzniveau anzugeben, das den Ergebnissen der Anwendung dieses Verfahrens entspricht.

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LAAAJ-50523