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BFH Urteil v. - III R 37/98 BStBl 1999 II S. 600

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Prozeßkosten zur Feststellung eines Erbrechts sind auch dann keine Betriebsausgaben, wenn zum Nachlaß ein Gewerbebetrieb gehört

Leitsatz

Prozeßkosten, die einem Erben im Zusammenhang mit der Anfechtung des - andere Personen als Erben bestimmenden - Testaments wegen Testierunfähigkeit des Erblassers entstehen, stellen auch dann keine Betriebsausgaben dar, wenn zum Nachlaß ein Gewerbebetrieb gehört.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 600
ZAAAA-96589

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