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BFH Urteil v. - IV B 174/86 BStBl 1988 II S. 234

Gesetze: AO 1977 § 165EStG § 4 Abs. 4EStG § 5 Abs. 2

Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige Einzelfragen

Leitsatz

Hat das FA im Hinblick auf die tatsächliche Ungewißheit, ob die vom Steuerpflichtigen ausgeübte Erfindertätigkeit steuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei ist, zunächst gemäß § 166 Abs. 1 AO 1977 unter Zugrundelegung des vom Steuerpflichtigen vertretenen Rechtsstandpunkts veranlagt, kann es bei der endgültigen Steuerfestsetzung auch die von der tatsächlichen Ungewißheit nicht betroffenen, aber zunächst hingenommenen rechtlichen Fehlbeurteilungen des Steuerpflichtigen zur Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben ändern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 234
VAAAA-92503

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