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BFH Urteil v. - VII R 101/92 BStBl 1995 II S. 278

Gesetze: AO 1977 §§ 34, 69

Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des steuerlichen Beraters der GmbH bei der Fertigung von Steuererklärungen nicht zugerechnet werden, wenn ihn persönlich kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft

Leitsatz

Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des steuerlichen Beraters der GmbH bei der Fertigung von Steuererklärungen nicht zugerechnet werden. Trifft ihn persönlich kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden und hat er keinen Anlaß, die inhaltliche Richtigkeit der von dem steuerlichen Berater gefertigten Steuererklärung der GmbH zu überprüfen, so haftet er nicht für Steuerverkürzungen, die auf fehlerhaften Steuererklärungen beruhen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 278
BFH/NV 1995 S. 17 Nr. 3
SAAAA-95161

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