Karsten Webel

Abgabenordnung

1. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77341-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65331-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Abgabenordnung (1. Auflage)

Kapitel 12: Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) erlöschen gem. § 47 AO insb. durch

  • Zahlung,

  • Aufrechnung,

  • Erlass (Festsetzungserlass, § 163 AO und Zahlungserlass, § 227 AO) sowie

  • Verjährung (Festsetzungsverjährung, §§ 169-171 AO und Zahlungsverjährung, §§ 228-232 AO).

Sie erlöschen hingegen z. B. nicht durch Niederschlagung (§ 261 AO), Hinterlegung (§§ 241 f. AO) oder Aufteilung einer Gesamtschuld (§ 268 AO).

12.1 Zahlung

Durch Eingang der Zahlung bei der zuständigen Finanzbehörde erlischt der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Voraussetzung ist, dass der Anspruch entstanden ist, fällig muss er hingegen noch nicht sein.

Die Zahlung führt auch zum Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis, wenn sie durch einen Dritten erbracht wird, wobei der Dritte deutlich machen muss, dass er die Zahlung für einen anderen leistet. Tut er dies, so ist bei späteren Erstattungen allerdings der Stpfl. und nicht der Dritte erstattungsberechtigt (vgl. § 37 Abs. 2 AO).

Die verschiedenen Zahlungsarten und der jeweilige Zahlungstag sind in § 224 Abs. 2 AO geregelt. Bestehen mehrere Schulden, so ergibt sich die Reihenfolge der Tilgung aus § 225 AO.

12.2 Aufrechnung

Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenü...

Abgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.