NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Dezember 2017

A. Begriff

Nach den gesetzlichen Gliederungsvorschriften (vgl. § 266 Abs. 2 B I 3 HGB) gehören fertige Erzeugnisse als Teil des Vorratsvermögens zum Umlaufvermögen. Eine gesetzliche Definition des Begriffs liegt nicht vor.

Hinweis auch auf die Abhandlung „Bp-Kartei: Buchführung (Buchführungspflichten)” in Teil I.

Eine Begriffsbestimmung Fertigerzeugnisse kann jedoch aus dem Gesetzeszusammenhang abgeleitet werden. Gemäß § 266 HGB sind Vorräte als Bestandteil des Umlaufvermögens auszuweisen. Aus der weiteren Untergliederung der Bilanzposition Vorräte, die nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften gefordert ist, kann die Zuordnung der Fertigerzeugnisse zu dieser Bilanzposition entnommen werden. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften sind auch für die bestandsmäßige Einordnung in der Steuerbilanz maßgebend. Das Bilanzsteuerrecht schließt hier an die gesetzlichen Vorschriften an.

Fertigerzeugnisse im Sinne der o.a. Gliederungsvorschriften sind alle Wirtschaftsgüter, die in einem Fertigungsbetrieb in eigener Fertigung sowohl auf feste Bestellung als auch auf Vorrat hergestellt werden. Sie müssen alle Fertigungsstufen bis zur Endstufe durchlaufen haben und versandfertig sein und damit unmit...