NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Juni 2023

A. Allgemeines

I. Betriebsarten und -formen

Diskotheken sind Gastronomiebetriebe, in denen regelmäßig vor allem an Wochenenden Tanzveranstaltungen stattfinden. Die Tanzmusik wird in der Regel nicht von Bands aufgeführt, sondern durch Discjockeys (DJs) von Tonträgern eingespielt.S. 2

Im Jahr 2020 gab es in Deutschland insgesamt 1067 Diskotheken und Tanzlokale, die mehr als 22.000 € Jahresumsatz erwirtschafteten (Quelle: Statistisches Bundesamt, aktuelle Umsatzsteuerstatistik 2020).

Diskotheken werden gewerberechtlich als Sonderbetriebsart der Gaststätten mit Musikaufführungen und Tanzveranstaltungen angesehen ( GewArch. 1986 S. 96). Vielfach sprechen die Diskothekenbetreiber auch von Clubs, so ist z. B. in der Technoszene die Bezeichnung von Technoklubs für eine Diskothek geläufig.

Bei den Diskotheken handelt es sich in der Regel um geschlossene Räume; dabei kann es sich auch um Kellerräume, Lofts, umgebaute Wohnhäuser, Lager- und Fabrikhallen oder speziell errichtete Zweckbauten handeln. In Deutschland wird oft eine Diskothek als Veranstaltung mit dem jeweils genutzten Raum gleichgesetzt. In der Statistik werden Bars, Diskotheken sowie Tanz- und Vergnügungslokale ...