NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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Dokumentvorschau
NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Juni 2015

– Verbindliche Auskunft –

A. § 204 AO Voraussetzung der verbindlichen Zusage

I. Wortlaut des § 204 AO v.  gültig ab dem

Im Anschluss an eine Außenprüfung soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen auf Antrag verbindlich zusagen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bedeutung ist.

II. Erläuterungen

Das Finanzamt entscheidet im Regelfall erst nachträglich darüber, welche steuerlichen Folgen aus einem bestimmten Sachverhalt abzuleiten sind. Diese Entscheidung kann für jeden Veranlagungszeitraum unterschiedlich ausfallen. Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung ermöglicht es dem Finanzamt, einen Sachverhalt selbst dann, wenn er unverändert bereits einer vorherigen Außenprüfung unterlegen hat, nunmehr anders zu würdigen. Der Steuerpflichtige hat in der Regel keinen Anspruch auf eine gleichbleibende steuerliche Behandlung einzelner Sachverhalte.

Im Rahmen einer Außenprüfung kann der Steuerpflichtige diese Unsicherhe...