Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 13 Informationsaustausch

Andrea Opel, Stefan Oesterhelt (Oktober 2022)

Erläuterungen

I. Inhalt der Vorschrift

1Die Vorschrift regelt den Austausch von Auskünften zwischen den Steuerbehörden der beiden Vertragsstaaten (sog. Amtshilfe). Sie stimmt wörtlich mit Art. 27 DBA Schweiz 1971 überein; auf die Erläuterung dieser Vorschrift wird ergänzend verwiesen.

II. Amtshilfe

2Abweichend von Art. 13 OECD-MA/ErbSt 1966 und Art. 12 OECD-MA/ErbSt 1982 sind nur Auskünfte auszutauschen, die für eine richtige Durchführung des Abkommens notwendig sind, nicht auch für die Anwendung des innerstaatlichen Rechts. Es handelt sich also um die sog. kleine Auskunftsklausel, welche die Schweiz übrigens zum ersten Mal in ein Erbschaftsabkommen aufgenommen hat. Diese Restriktion wirkt sich auch auf die konkurrierenden Besteuerungsrechte Deutschlands (Art. 4 Abs. 3 und 4 sowie Art. 8 Abs. 2 DBA Schweiz/ErbSt) aus, denn hier geht es um die Verwirklichung der deutschen (innerstaatlichen) Erbschaftsteuerpflicht.

3Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren jedoch ihre Abkommenspolitik bezüglich des internationalen Informationsaustauschs grundlegend neu ausgerichtet. Ihre frühere restriktive Haltung aufgebend, hat die Schweiz bereits mit zahlreichen Staaten neue, dem OECD-Standard (Art. 26) entsprechende Amtshilfebestimmungen ausgehandelt. Mit Deutschland ist am ein ...