Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Claudia Rademacher-Gottwald, Fischer-Zernin (März 2009)

Erläuterungen

Fischer-Zernin

1Art. 13 Abs. 1 DBA-Iran entspricht Art. 13 Abs. 1 OECD-MA. Art. 13 Abs. 2 Satz 1 DBA-Iran entspricht Art. 13 Abs. 2 OECD-MA.

2Art. 13 Abs. 2 Satz 2 DBA-Iran entspricht Art. 13 Abs. 3 OECD-MA. Die Regelung enthält zwar keine eigene Nennung der hier betroffenen Schiffe und Luftfahrzeuge. Der Regelungsgegenstand wird aber über einen Verweis auf die entsprechende Bestimmung zur Vermögensbesteuerung in Art. 23 Abs. 3 erreicht. Zu beachten ist allerdings, dass abweichend zum OECD-MA hier keine Sonderregelungen für Wirtschaftsgüter der Binnenschifffahrt getroffen ist. Diese fallen damit unter die allgemeine Betriebsstättenregelung.

3Art. 13 Abs. 3 DBA-Iran entspricht Art. 13 Abs. 4 OECD-MA.