Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 6

Claudia Rademacher-Gottwald, Ellsel (März 2009)

Erläuterungen

Ellsel
I. Vergleich mit Art. 6 OECD-MA

1Das DBA-Marokko stammt aus dem Jahr 1972 und lehnt sich inhaltlich an das OECD-MA 1963 an (Rademacher-Gottwald, IWB F. 7 Marokko Gr. 2 S. 21). Art. 6 DBA-Marokko ist deshalb nahezu wortgleich mit Art. 6 OECD-MA 1963.

2In Aufbau und Inhalt ergeben sich keine wesentlichen Abweichungen zu Art. 6 OECD-MA (Kramer, in: Debatin/Wassermeyer, DBA, Art. 6 DBA-Marokko, Rn 1).

3Einstweilen frei

II. Milderung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

4Sowohl Deutschland als auch Marokko stellen als Wohnsitzstaat die aus dem jeweils anderen Staat stammenden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen i. S. des Art. 6 unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung frei (Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 DBA-Marokko für Deutschland als Wohnsitzstaat; Art. 23 Abs. 2 Nr. 1 DBA-Marokko als Wohnsitzstaat).

5Einstweilen frei