Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern

Claudia Rademacher-Gottwald, Büge (März 2009)

Erläuterungen

Büge
I. Vergleich mit Art. 2 OECD-MA

1Art. 2 DBA-Türkei entspricht Art. 2 OECD-MA.

2Einstweilen frei

II. Übersicht über die dem DBA unterliegenden türkischen Steuern
1. Unter das Abkommen fallende türkische Steuern

3Der Katalog des Art. 2 Abs. 3 Buchst. a DBA-Türkei listet die gegenwärtig in der Türkei erhobenen Ertragsteuern auf.

2. Finanzverfassung

4Das Steuersystem der Türkei hat sich seit der grundlegenden Reform in 1949 stetig fortentwickelt. Einer der wesentlichen späteren Einschnitte war die Zusammenfassung von verschiedenen Verbrauchsteuern zu der Mitte der 80er Jahre eingeführten Mehrwertsteuer. Eine Vermögensteuer wird in der Türkei nicht erhoben.

5Die gesetzlichen Abgaben zur Sozialversicherung werden nicht zu den Steuern gezählt. Die Sozialabgaben sind anteilig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu entrichten.

6Die Steuererhebung erfolgt nach dem Legalitätsprinzip. Danach ist eine Erhebung nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Die Gesetzgebung erfolgt durch die Nationalv...