Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 3 Allgemeine Definitionen

Claudia Rademacher-Gottwald, Wilke (November 2009)

Erläuterungen

Wilke

1Art. 3 weist gegenüber dem OECD-MA folgende Übereinstimmungen und Abweichungen auf:

2Art. 3 Abs. 1 Buchst. a erläutert den Ausdruck „Vertragsstaat” und umschreibt den geographischen Anwendungsbereich des Abkommens.

3Abweichend vom OECD-MA umfaßt der Ausdruck „Person” nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b nicht die Personengesellschaften, d. h. sie selbst sind grundsätzlich nicht abkommensberechtigt (vgl. Art. 1 OECD-MA Rn. 14). Eine Sonderregelung für die Beteiligung an ungarischen Offenen Handelsgesellschaften findet sich in Abs. 4 Buchst. a Schlußprotokoll (abgedruckt bei Art. 23 DBA-Ungarn): Beteiligungen und daraus erzielte Einkünfte, die nach dem Abkommen in Ungarn besteuert werden dürfen, werden in der Bundesrepublik von der Bemessungsgrundlage für die Steuer ausgenommen, d. h. die ungarische OHG ist Person i. S. d. Abkommens. Aufgrund einer Verständigungsvereinbarung ist diese Bestimmungen dahingehend auszulegen, daß auch Beteiligungen an einer KG oder GmbH & Co. KG in Ungarn und daraus erzielte Einkünfte darunterfallen ( DB 1993, 1163); die...