Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 20 Professoren, Lehrer und Studenten

Claudia Rademacher-Gottwald, Kolb (März 2009)

Erläuterungen

Kolb

1Nach Abs. 1 sind die an Hochschullehrer und Lehrer entrichteten Vergütungen im Gaststaat befreit, wenn

  • die Hochschullehrer und Lehrer während ihres Aufenthaltes im Gastland weiterhin im anderen Vertragsstaat ansässig sind,

  • der Aufenthalt höchstens 2 Jahre dauert und

  • der Aufenthalt fortgeschrittene Studien, Forschungsarbeiten oder die Ausübung einer Lehr- oder Forschungstätigkeit an einer Universität, Hochschule oder anderen Lehranstalt bezweckt.

2Abs. 2 sieht vor, daß dieser Artikel nur Anwendung findet, wenn dem privaten Interesse an der Forschung ein mindestens gleichwertiges öffentliches Interesse gegenübersteht.

3Abs. 3 entspricht Art. 20 OECD-MA.