Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 12 Lizenzgebühren

Gerhard Kraft (Februar 2019)

A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
Gerhard Kraft

1Innerhalb der Verteilungsnormen des DBA regelt Art. 12 DBA USA das Besteuerungsrecht für solche Vergütungen, die als Gegenleistung für die Überlassung von geistigem Kapital, für die Überlassung von geistigem Eigentum, für die Überlassung von sog. Intellectual Property („IP“), für die Überlassung immaterieller Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) sowie für die Überlassung von Software und Datenbanken im weitesten Sinne in Betracht kommen, nachfolgend mit „IP-Überlassung“ in Bezug genommen. Dabei wird als Grundregel dem Ansässigkeitsstaat des Inhabers des IP, des Digitalanbieters oder des Überlassenden geistigen Eigentums das alleinige Besteuerungsrecht zugewiesen. Diese Regel unterscheidet sich von der Zuweisung des Besteuerungsrechts von Eigenkapital und Fremdkapital nach den Art. 10 DBA USA (Dividenden) und Art. 11 DBA USA (Zinsen).

2Hinsichtlich der Vermeidung der Doppelbesteuerung gilt für die USA als Wohnsitzstaat, dass die Doppelbesteuerung durch den Grundsatz des ausschließlichen Besteuerungsrechts des Wohnsitzstaates vermieden wird. Hinzuweisen ist darauf, dass die Lizenzschranken...